Saarland beendet Lockdown nach Ostern

Das Saarland macht’s vor! Das Saarland wird die Außen-Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios u.a. nach Ostern für alle Kunden mit negativem Corona- Schnelltest öffnen.

Während sich andere über Stufenpläne und Testlandkreise unterhalten, gehen wir mit klaren Konzepten voraus. Ein negativer Schnelltest aus einem öffentlichen oder privaten Testzentrum oder direkt vor Ort mit Zertifikat (zunächst in Papierform, bald digital) und Hygienemaßnahmen reichen aus. Für die saarländische Wirtschaft ist dies ein guter Schritt zurück in Richtung Normalität!

  • Öffnung Außengastronomie: Mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
  • Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: Mit Kontaktnachverfolgung und negativem tagesaktuellem Test.
  • Einzelhandel: Bleibt wie gehabt auch ohne Terminbuchung unter Einhaltung der Hygieneregeln geöffnet.
  • Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem tagesaktuellem Test.
  • Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: Maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Testen und Öffnen

Die Strategie der vorsichtigen Öffnung für alle getesteten Kunden, führt nach Ansicht von Wirtschaftsvertretern gerade wegen der Bereitstellung ausreichender und kostenloser Schnelltest zu einem vermehrten Testen und damit einer besseren Kontrolle der Infektionslage.

  • Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen.
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
  • Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.